Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft (KM-VOLuFw) Fundstelle

KM-VOLuFw - Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2005 über den Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft (KM-VOLuFw)

Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2005

Änderung

LGBl. Nr. 7/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 123 und 142 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 – STLAO 2001, LGBl.Nr.39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 9/2004, wird verordnet:

In Kraft seit 01.11.2005 bis 31.12.9999
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