Art. 22 K-ÖStP 2012 (Vereinbarung 15a B-VG zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
Art. 22 K-ÖStP 2012 (weggefallen)
K-ÖStP 2012 - Vereinbarung 15a B-VG zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.06.2026
Art. 22 K-ÖStP 2012 seit 31.12.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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