Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2024
Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen ausschließlich in weiblicher oder männlicher Form verwendet werden, sind gemäß Art. 37 der Kärntner Landesverfassung beide Geschlechter gemeint.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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