§ 1 K-LFBAO Geltungsbereich

K-LFBAO - Kärntner Land- und Fw. Berufsausbildungsordnung 1991, K-LFBAO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Dieses Gesetz regelt die Berufsausbildung der

a)

Land- und Forstarbeiter gemäß § l Abs. 2 und 3 der Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und

b)

familieneigenen Dienstnehmer, soweit sie unter § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a bis c und Z 2 der Kärntner Landarbeitsordnung 1995 fallen.

In Kraft seit 01.05.2013 bis 31.12.9999
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