§ 19 K-GplG 1995 (weggefallen)

K-GplG 1995 - Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 - K-GplG 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024
§ 19 K-GplG 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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