Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung (JKAB-V) Fundstelle

JKAB-V - Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die elektronischen Meldungen betreffend Jahres- und Konzernabschluss (Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung – JKAB-V)
StF: BGBl. II Nr. 470/2006

Änderung

BGBl. II Nr. 88/2010

BGBl. II Nr. 218/2012

BGBl. II Nr. 342/2014

BGBl. II Nr. 302/2015

BGBl. II Nr. 392/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 44 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit § 44 Abs. 7 und des § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 des Bankwesengesetzes – BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, wird – betreffend § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 BWG mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen – verordnet:

In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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