§ 65 JGG Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union

JGG - Jugendgerichtsgesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, ABl. Nr. L 132 vom 21.5.2016 S. 1.

In Kraft seit 22.03.2020 bis 31.12.9999
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