Inverkehrbringen von Gasölen für nicht auf See befindliche Binnenschiffe und Sportboote sowie für mobile Maschinen und Geräte (IGG) Fundstelle

IGG - Inverkehrbringen von Gasölen für nicht auf See befindliche Binnenschiffe und Sportboote sowie für mobile Maschinen und Geräte

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Gasölen für nicht auf See befindliche Binnenschiffe und Sportboote sowie für mobile Maschinen und Geräte
StF: BGBl. I Nr. 36/2013 (NR: GP XXIV RV 1993 AB 2130 S. 188. BR: AB 8895 S. 817.)
[CELEX-Nr.: 32009L0030]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

In Kraft seit 26.02.2013 bis 31.12.9999
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