Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Für den Bau von und den Betrieb auf Hochleistungsstrecken gelten die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 und des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, soweit dieses Bundesgesetz nicht abweichende Regelungen enthält.
In Kraft seit 24.03.1989 bis 31.12.9999
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