Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
(2)Absatz 2,Die Herkunftsnachweispreis-Verordnung 2022 (HKN-V 2022), BGBl. II Nr. 530/2021, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.Die Herkunftsnachweispreis-Verordnung 2022 (HKN-V 2022), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 530 aus 2021,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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