§ 39 GVG 2001 (weggefallen)

GVG 2001 - Grundverkehrsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024
§ 39 GVG 2001 seit 28.02.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.03.2023 bis 31.12.9999
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