Gesamte Rechtsvorschrift GSA-VV

GSA-Vergütungsverordnung

GSA-VV
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Stand der Gesetzesgebung:

§ 1 GSA-VV Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums


Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.

§ 2 GSA-VV Inkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.

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