Bei der Datenübermittlung sind alle Datensätze, die in den einzelnen Satzarten die jeweilige Meldeperiode betreffen, zusammenzufassen und gesammelt zu übermitteln.
1.2. Spezielle Regelungen für den stationären und spitalsambulanten Bereich (exkl. Pseudonyme)Wahlweise können alle Datensätze entweder in einer einzelnen Datei oder - getrennt nach Satzarten - in mehreren Dateien zusammengefasst werden. Für die Datei(en) gilt folgende Namenskonvention:
Stelle | Länge | Typ | Beschreibung |
1 | 4 | alphanumerisch | Krankenanstalten-Nr. „Kxxx“ (ggf. Krankenanstaltenträger-Nr. „Txxx“) |
5 | 4 | alphanumerisch | Periode: T001–T365 (bzw. T366): Tag 1-365 (366), oder M001–M012: Monat Jänner bis Dezember, oder Q001–Q004: 1. bis 4.Quartal, oder H001–H002: 1./2. Halbjahr, oder J001: Gesamtjahr |
9 | 3 | alphanumerisch | ggf. Satzart (z. B. „X01“) |
9 bzw. 12 | 1 | . | Punkt als Trennzeichen |
10 bzw. 13 | 3 | alphanumerisch | Standard-Extension: |
Jede Datei kann bei Bedarf auch ZIP-komprimiert übermittelt werden, wobei die beschriebenen Namenskonventionen auch für die Benennung der in der ZIP-Datei enthaltenen Datei(en) anzuwenden sind.
Innerhalb einer Datei sind die einzelnen Satzarten folgendermaßen sortiert zu übermitteln:
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