Anl. 6 GAG 2005

GAG 2005 - Gemeindeangestelltengesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024
*)
(zu § 71a Abs. 2 i.V.m. § 58)

Anforderungsarten

*) Fassung LGBl.Nr. 37/2013

In Kraft seit 21.08.2013 bis 31.12.9999
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