Gesamte Rechtsvorschrift FWF-VV

FWF-Vergütungsverordnung

FWF-VV
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Stand der Gesetzesgebung:

§ 1 FWF-VV Vergütung


Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds beträgt für:

  1. 1.Ziffer einsdie Vorsitzende oder den Vorsitzenden 3.500,00 EUR pro Jahr,
  2. 2.Ziffer 2die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden 3.000,00 EUR pro Jahr,
  3. 3.Ziffer 3ein einfaches Mitglied 2.000,00 EUR pro Jahr und
  4. 4.Ziffer 4ein beratendes Mitglied 1.000,00 EUR pro Jahr.

§ 2 FWF-VV Inkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage in Kraft.

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