§ 13 FernFinG In-Kraft-Treten

FernFinG - Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2004 in Kraft. Es ist auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht anzuwenden.

(2) § 5 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 66/2009 tritt mit 1. November 2009 in Kraft.

(3) § 8 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(4) § 5 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 17/2018 tritt mit 1. Juni 2018 in Kraft.

In Kraft seit 25.04.2018 bis 31.12.9999
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