§ 1 F-VG 1948

F-VG 1948 - Finanz-Verfassungsgesetz 1948

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Das Finanz-Verfassungsgesetz regelt den Wirkungsbereich des Bundes und der Länder auf dem Gebiete des Finanzwesens.

In Kraft seit 01.01.1948 bis 31.12.9999
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