EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz (EU-VAHG) Fundstelle

EU-VAHG - EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.05.2024

Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz – EU-VAHG)
StF: BGBl. I Nr. 112/2011 (NR: GP XXIV RV 1494 AB 1500 S. 130. BR: 8602 AB 8603 S. 802.)
[CELEX-Nr.: 32009L0133, 32010L0024]

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Zuständigkeit

§ 4.

Vollstreckungsbehörden

2. Abschnitt
Erteilung von Auskünften

§ 5.

Erteilung von Auskünften auf Ersuchen

§ 6.

Erteilung von Auskünften ohne vorheriges Ersuchen

§ 7.

Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und Teilnahme an behördlichen Ermittlungen

3. Abschnitt
Zustellung von Dokumenten

§ 8.

Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 9.

Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

4. Abschnitt
Vollstreckungs- und Sicherungsmaßnahmen

§ 10.

Vollstreckungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 11.

Vollstreckungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

§ 12.

Änderung oder Rücknahme eines Vollstreckungsersuchens

§ 13.

Ersuchen um Sicherungsmaßnahmen

§ 14.

Einwendungen

§ 15.

Ablehnungsgründe

§ 16.

Verjährung

§ 17.

Kosten

5. Abschnitt
Allgemeine Durchführungsvorschriften

§ 18.

Standardformblätter und Kommunikationsmittel

§ 19.

Sprachen

§ 20.

Weitergabe von Auskünften und Dokumenten

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 21.

Anwendung anderer Amtshilfeabkommen

§ 22.

Inkrafttreten

§ 23.

Vollziehung

 

Anmerkung

Das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz wurde in Artikel 1 des Budgetbegleitgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 112/2011, kundgemacht.

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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