Anl. 2 ESV 2012

ESV 2012 - Elektroschutzverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

 

Netz-Nennspannung(kV)

Äußere Grenze der Annäherungszone (cm)

bis 1

50

über 1 bis 30

150

über 30 bis 110

200

über 110 bis 220

300

über 220 bis 380

400

 

Ausnahmen
von Anhang 1 und Anhang 2:

Von den in Anhang 1 und 2 angeführten Abständen kann abgewichen werden, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren nach den anerkannten Regeln der Technik ergibt, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist.

In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.12.9999
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