§ 4 ElUEPensvNot

ElUEPensvNot - Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Bemessung der Beiträge zur Pensionsversicherung der Notare und Notariatskandidaten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024

Die Anforderung und die Übermittlung der Daten sind ab dem 1. Juli 2010 zulässig.

In Kraft seit 22.01.2010 bis 31.12.9999
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Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Bemessung der Beiträge zur Pensionsversicherung der Notare und Notariatskandidaten (ElUEPensvNot) Fundstelle