§ 128 EheG

EheG - Ehegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Vorschriften des österreichischen Rechts, die Gegenstände betreffen, die in diesem Gesetz geregelt sind, verlieren mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ihre Wirksamkeit.

In Kraft seit 01.08.1938 bis 31.12.9999
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