EU-Konformitätserklärung
1. AllgemeinesDie EU-Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung der in § 4 genannten Anforderungen nachgewiesen wurde.Die EU-Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung der in Paragraph 4, genannten Anforderungen nachgewiesen wurde.
Die EU-Konformitätserklärung hat die unten angegebenen Elemente zu enthalten und ist ständig zu aktualisieren. Sie hat in die Sprache oder Sprachen übersetzt zu werden, die von dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt in Verkehr gesetzt wird, verlangt wird oder werden. In Österreich ist die EU-Konformitätserklärung in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.
Ist nach anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Union die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens erforderlich, bei dem mindestens ebenso strenge Kriterien angewandt werden, so kann die Einhaltung der Anforderungen gemäß § 4 im Rahmen jenes Verfahrens nachgewiesen werden. Es können einheitliche technische Unterlagen ausgearbeitet werden.Ist nach anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Union die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens erforderlich, bei dem mindestens ebenso strenge Kriterien angewandt werden, so kann die Einhaltung der Anforderungen gemäß Paragraph 4, im Rahmen jenes Verfahrens nachgewiesen werden. Es können einheitliche technische Unterlagen ausgearbeitet werden.
Bei Werkstoffen, Bauteilen und Elektro- und Elektronikgeräten, an denen Prüfungen oder Messungen vorgenommen wurden, die die Einhaltung der Anforderungen gemäß § 4 nachweisen, oder die nach harmonisierten Normen bewertet wurden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.Bei Werkstoffen, Bauteilen und Elektro- und Elektronikgeräten, an denen Prüfungen oder Messungen vorgenommen wurden, die die Einhaltung der Anforderungen gemäß Paragraph 4, nachweisen, oder die nach harmonisierten Normen bewertet wurden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.
Eine harmonisierte Norm ist eine Norm, die von einem der in Anhang I der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21.07.1998 S. 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG, ABl. Nr. L 363 vom 20.12.2006 S. 81, aufgeführten europäischen Normungsgremien auf der Grundlage eines Ersuchens der Kommission nach Artikel 6 der Richtlinie 98/34/EG erstellt wurde.Eine harmonisierte Norm ist eine Norm, die von einem der in Anhang römisch eins der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21.07.1998 Sitzung 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG, ABl. Nr. L 363 vom 20.12.2006 Sitzung 81, aufgeführten europäischen Normungsgremien auf der Grundlage eines Ersuchens der Kommission nach Artikel 6 der Richtlinie 98/34/EG erstellt wurde.
Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Aussteller die Verantwortung für die Konformität des Elektro- oder Elektronikgeräts mit § 4 bis § 4b dieser Verordnung.Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Aussteller die Verantwortung für die Konformität des Elektro- oder Elektronikgeräts mit Paragraph 4 bis Paragraph 4 b, dieser Verordnung.
2. Muster einer EU-KonformitätserklärungUnterzeichnet für und im Namen von: …………………………………………….……………………….
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):
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