Art. 2 E-GovG

E-GovG - E-Government-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (kodifizierter Text), ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, unter der Notifikationsnummer 2017/166/A notifiziert.

In Kraft seit 01.08.2017 bis 31.12.9999
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