Dienstleistungsgebiete-Verordnung (DLG-V) Fundstelle

DLG-V - Dienstleistungsgebiete-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Verordnung des Bundesministers für Inneres über weitere Dienstleistungsgebiete des Zivildienstes (Dienstleistungsgebiete-Verordnung) - DLG-V
StF: BGBl. Nr. 717/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 bis 3, des § 8 Abs. 1 und 3 und des § 9 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes 1986 - ZDG, BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 424/1992, wird - hinsichtlich des § 1 im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates - verordnet:

In Kraft seit 20.11.1992 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Dienstleistungsgebiete-Verordnung (DLG-V) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Dienstleistungsgebiete-Verordnung (DLG-V) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Dienstleistungsgebiete-Verordnung (DLG-V) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Dienstleistungsgebiete-Verordnung (DLG-V) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Dienstleistungsgebiete-Verordnung (DLG-V) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis DLG-V Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 DLG-V