Art. 3 DHG

DHG - Dienstnehmerhaftpflichtgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Justiz betraut.

In Kraft seit 24.04.1965 bis 31.12.9999
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