§ 3a COVID-19-GesG (weggefallen)

COVID-19-GesG - Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
§ 3a COVID-19-GesG seit 30.06.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2023 bis 31.12.9999
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