§ 2 BSZ 2025

BSZ 2025 - Betriebssonderzulagen-Verordnung 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft.

In Kraft seit 01.07.2025 bis 30.09.2026
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