Art. 1 BO für Wien

BO für Wien - Bauordnung für Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) An die Stelle der Landesgesetze vom 17. Jänner 1883, n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 35, vom 26. Dezember 1890, n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 48, vom 17. Juni 1920 n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 547, vom 4. November 1920 n.ö.L.G. u. V.Bl. Nr. 808, und vom 9. Dezember 1927, L.G.Bl. für Wien Nr. 1 ex 1928, die, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, zugleich ihre Wirksamkeit verlieren, hat die nachfolgende Bauordnung zu treten.

(2) Dieses Gesetz hat insoweit keine Geltung, als eine Angelegenheit in die Zuständigkeit des Bundes fällt.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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