Art. 1 BLBG (weggefallen)

BLBG - Führung des Staatswappens durch das Bundesheer

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.10.2024
Art. 1 BLBG (weggefallen) seit 01.01.2000 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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