§ 2 BioVo

BioVo - Bioethanolgemischverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.10.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.

(2) Die Verordnung in der Fassung des BGBl. II Nr. 63/2016 tritt mit 1. März 2016 in Kraft.

(3) § 1 Abs. 3 erster Satz in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 579/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

In Kraft seit 19.12.2020 bis 31.12.9999
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