§ 14 Bgld. WG Umsetzung einer Richtlinie

Bgld. WG - Burgenländisches Wählerevidenz-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

§ 3 Abs. 1, § 5 und § 6 Abs. 1 ergehen in Umsetzung der Richtlinie 94/80/EG des Rates vom 19. Dezember 1994 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechtes bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, ABl. 1994 Nr. L 368/38.

In Kraft seit 01.01.1996 bis 31.12.9999
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