Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV) Fundstelle

Bgld. VVAV - Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. März 2011, mit der zeitliche und räumliche Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien nach dem Bundesluftreinhaltegesetz zugelassen werden (Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung - Bgld. VVAV)

StF: LGBl. Nr. 28/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Abs. 4 des Bundesluftreinhaltegesetzes, BGBl. I Nr. 137/2002, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 77/2010, wird verordnet:

In Kraft seit 02.04.2011 bis 31.12.9999
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