Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Bgld. VOLV - LuFw) Fundstelle

Bgld. VOLV - LuFw - Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Dezember 2006, über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Bgld. VOLV - LuFw)

StF: LGBl. Nr. 62/2006 [CELEX Nr. 32003L0010, 32002L0044]

Änderung

LGBl. Nr. 48/2011 [CELEX Nr. 32002L0044]

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 94g Abs. 2 Z 6 lit. c der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, LGBl. Nr. 37/1977, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2006, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Expositionsgrenzwert

§ 4

Auslösewert

§ 5

Grenzwerte für bestimmte Räume

§ 6

Bewertungen und Messungen

§ 7

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 8

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 9

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 10

Bauliche und raumakustische Maßnahmen

§ 11

Maßnahmen an der Quelle

§ 12

Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge

§ 13

Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 14

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis

§ 15

Ausnahmen

§ 16

Auflegen zur Einsichtnahme

§ 17

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 18

Übergangs- und Schlussbestimmungen

 

Anhang A: 

Definition und Bewertung: Lärmgrößen

Anhang B: 

Definition und Bewertung: Vibrationsgrößen

In Kraft seit 21.12.2006 bis 31.12.9999
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