Art. 1 Bgld. VAWG 1995

Bgld. VAWG 1995 - VfGH - Aufhebung einer Wortfolge des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2006, G 121-122/06-6, die Wortfolge „und der Erwerber glaubhaft macht, daß er das zu erwerbende Grundstück selbst im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaften wird“ in § 4 Abs. 2 Z 1, sowie § 4 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 Z 2 des Gesetzes vom 29. Jänner 1996 über den Verkehr mit Grundstücken im Burgenland (Burgenländisches Grundverkehrsgesetz 1995 - Bgld. GVG), LGBl. Nr. 42/1996 in der Fassung LGBl. Nr. 50/2000, als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof hat ferner ausgesprochen, dass die Aufhebung mit Ablauf des 31. Juli 2007 in Kraft tritt und frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten.

In Kraft seit 01.08.2007 bis 31.12.9999
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