Burgenländische Umweltprüfungsverordnung (Bgld. UPV) Fundstelle

Bgld. UPV - Burgenländische Umweltprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.05.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2012 über Planungen von Straßen, die von der Umweltprüfung und der Umwelterheblichkeitsprüfung ausgenommen sind (Burgenländische Umweltprüfungsverordnung - Bgld. UPV)

StF: LGBl. Nr. 1/2013 [CELEX Nr. 32001L0042]

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 7 Abs. 2a des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, LGBl. Nr. 79, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2007 und der Kundmachung LGBl. Nr. 20/2007, wird verordnet:

In Kraft seit 11.01.2013 bis 31.12.9999
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