§ 24a Bgld. SF

Bgld. SF - Burgenländisches Stiftungs- und Fondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Mit diesem Gesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 2015/849/EU zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG und der Richtlinie 2006/70/EG, ABl. Nr. L 141 vom 05.06.2015 S. 73;

2.

Richtlinie 2018/843/EU zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU, ABl. Nr. L 156 vom 19.06.2018 S. 43.

In Kraft seit 05.08.2020 bis 31.12.9999
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