§ 3 Bgld. SBG Verträge

Bgld. SBG - Burgenländisches Stellenbesetzungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Die Verträge zur Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorganes haben den Vertragsschablonen gemäß § 2 zu entsprechen.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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