Art. 7 Bgld. SBAG 2012

Bgld. SBAG 2012 - Burgenländisches Sicherheitsbehörden-Anpassungsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Das Burgenländische Lichtspielgesetz 1960, LGBl. Nr. 1/1962, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird wie folgt geändert:

In den §§ 18, 19 Abs. 1, § 21 Abs. 1 erster und dritter Satz und § 22 Abs. 1 wird jeweils die Wortfolge in Klammer „(Bundespolizeidirektion Eisenstadt)“ durch die Wortfolge „(im Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust (von) der/die Landespolizeidirektion)“ in der richtigen grammatikalischen Bedeutung ersetzt.

In Kraft seit 26.03.2013 bis 31.12.9999
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