Art. 1 Bgld. L-DSVO

Bgld. L-DSVO - Burgenländische Landes-Datenschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. Jänner 1991 betreffend den Datenschutz im Bereich der Landesverwaltung und den Kostenersatz für die Erteilung von Auskünften nach dem Datenschutzgesetz (Burgenländische Landes-Datenschutzverordnung - Bgld. L-DSVO), LGBl. Nr. 24/1991, wird aufgehoben.

In Kraft seit 28.07.2004 bis 31.12.9999
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