Gesamte Rechtsvorschrift Bgld. GXGL

Gesetz, mit dem die XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird

Bgld. GXGL
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Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Gesetz vom 21. Mai 2005, mit dem die XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird

StF: LGBl. Nr. 51/2005

§ 1 Bgld. GXGL


§ 1. Der Landtag wird gemäß Artikel 13 L-VG vor Ablauf der XVIII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

§ 2 Bgld. GXGL


§ 2. Das Gesetz tritt mit dem Tag der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland in Kraft.

Gesetz, mit dem die XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird (Bgld. GXGL) Fundstelle


Gesetz vom 21. Mai 2005, mit dem die XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird

StF: LGBl. Nr. 51/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

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