Anl. 1 BFG 2021

BFG 2021 - Bundesfinanzgesetz 2021

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026

Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.

In Kraft seit 28.05.2021 bis 31.12.9999
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