Art. 5 BEinstG

BEinstG - Behinderteneinstellungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Die Art. I bis III dieses Bundesgesetzes treten am 1. Jänner 1979 mit der Maßgabe in Kraft, daß Art. I Z 1, 2, 3, 5, 6 und 19 sowie Art. III bereits für die Berechnung der Ausgleichstaxe für das Jahr 1978 anzuwenden sind. Art. IV tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.

(Anm.: Abs. 2 Vollziehungsklausel)

In Kraft seit 01.01.1979 bis 31.12.9999
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