Art. 102a B-VG (weggefallen)

B-VG - Bundes-Verfassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.11.2024
Art. 102a B-VG (weggefallen) seit 19.07.1962 weggefallen.
In Kraft seit 19.07.1962 bis 31.12.9999
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