§ 236 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

(1) Es treten in Kraft:

1.

mit 1. Juli 2013 § 1 Abs. 1 Z 18 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2013;

2.

rückwirkend mit 1. Februar 2013 die §§ 56 Abs. 2 Z 2 sowie 105 Abs. 2 Z 1 und zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2013;

3.

rückwirkend mit 1. Jänner 2013 § 149b Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2013.

(2) Die §§ 56 Abs. 2 Z 3 und 4 sowie 105 Abs. 2 Z 2 und 3 treten rückwirkend mit Ablauf des 31. Jänner 2013 außer Kraft.

In Kraft seit 29.05.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 236 B-KUVG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 236 B-KUVG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 236 B-KUVG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 236 B-KUVG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 236 B-KUVG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis B-KUVG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 235 B-KUVG
§ 237 B-KUVG