§ 6 AZV

AZV - AlVG-Auszahlungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Auszahlung der Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG-Auszahlungsverordnung), BGBl. Nr. 60/1994, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 978/1994 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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