Anzeiger aufgebotener Wertpapiere (AWU-V) Fundstelle

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Finanzen und für Inneres vom 31. Mai 1972 über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden
StF: BGBl. Nr. 145/1972

Änderung

BGBl. Nr. 463/1986

BGBl. Nr. 424/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2 und 16a Abs. 2 des Kraftloserklärungsgesetzes 1951, BGBl. Nr. 86, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 142/1972 wird verordnet:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.11.1988

In Kraft seit 01.06.1972 bis 31.12.9999
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