§ 2b AusbVbG

AusbVbG - Ausbildungsvorbehaltsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

§ 1 in der Fassung BGBl. I Nr. 96/1998 tritt, ausgenommen Z 1, mit 1. Jänner 1999 in Kraft. § 1 Z 1 tritt mit Inkrafttreten des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, in Kraft.

In Kraft seit 11.11.1998 bis 31.12.9999
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