Anl. 7 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Für die Ermittlung des Erhöhungsbetrages sind höchstens

heranzuziehen, wenn die Rente angefallen ist

 

Im Jahr

in der Pensionsversicherung der Arbeiter

In der knappschaftlichen Pensionsversicherung

 

Euro

Euro

1939 und früher

47,24

79,94

1940

50,87

79,94

1941

54,50

79,94

1942

54,50

79,94

1943

58,14

79,94

1944

58,14

79,94

1945

61,77

83,57

1946

65,41

87,21

1947

72,67

94,47

1948

72,67

98,11

1949

72,67

105,38

1950

79,94

116,28

1951

83,57

127,18

1952

98,11

145,35

 

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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