Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren (ARPTV) Fundstelle

ARPTV - Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbetreibende
StF: BGBl. II Nr. 141/2003

Änderung

BGBl. II Nr. 261/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

In Kraft seit 01.03.2003 bis 31.12.9999
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