Art. 5 AltlsanG

AltlsanG - Altlastensanierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(Anm.: ÜR zum Wasserbautenförderungsgesetz, BGBl. Nr. 148/1945 und zum Umwelt- und Wasserwirtschaftsfondsgesetz, BGBl. Nr. 79/1987)

In Kraft seit 01.07.1989 bis 31.12.9999
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